BMU 2013 | Förderung für LED Beleuchtung für öffentliche Auftraggeber

Zum nun dritten Mal vergibt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Fördergelder zur Erneuerung der kommunalen Straßenbeleuchtung mit LED-Technik im Rahmen der Klimaschutzrichtlinie zur Reduzierung der CO2 Emissionen.

2013 wird zum ersten Mal auch die Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung mit LED-Technologie gefördert.

Das gibt den öffentlichen Auftraggebern die Chance, Ihre veralteten und ineffizienten Beleuchtungsanlagen auf den neuesten Stand zu bringen und damit langfristig Energie zu sparen.

Wer wird gefördert?

Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) und Verbände, die zu 100% aus Kommunen gebildet werden und Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind Betriebe und Einrichtungen, die zu 100% in kommunaler Trägerschaft sind, sowie Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Damit sind häufig auch Stadtwerke antragsberechtigt Öffentliche, gemeinnützige und kirchliche Träger von Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen

Was wird gefördert?

LED-Leuchten und zugehörige Steuer- und Regelungstechnik für Innen- und Außenbeleuchtung. Die Installation durch qualifiziertes, externes Fachpersonal, wenn die Installation nicht durch eigenes Personal durchgeführt werden kann.

Was sind die Förderkriterien?

Es muss eine CO2-Emissionsminderung von mindestens 60% bei der Außenbeleuchtung gegenüber der alten Anlage vorliegen. Die förderfähigen Zuwendungen müssen mindestens 10.000 Euro pro Projekt betragen

Bei der Innenbeleuchtung muss die CO2-Emissionsminderung mindestens 50% gegenüber der alten Anlage betragen. Die förderfähigen Zuwendungen müssen mindestens 5.000 Euro pro Projekt betragen

Die Beleuchtungsanlage muss zu 100 % im Eigentum des Antragstellers sein, sowie weitere 5 Jahre in dessen Eigentum verbleiben

Der Förderzeitraum beträgt in der Regel ein Jahr und tritt nach dem Zuwendungsbescheid in Kraft bzw. die Kommunen nennen im Antrag ein konkretes Datum für den Start des Vorhabens

Wie wird gefördert?

Durch einen nicht rückzuzahlenden Zuschuss von 40 % bei der Innenbeleuchtung und 20% bei der Außenbeleuchtung der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben für die Beleuchtung. Um eine geeignete Projektgröße zu erreichen, können sich mehrere gleichartige antragsberechtigte Einrichtungen zusammenschließen und das Vorhaben gemeinsam durchführen.

Antragstellung

  • Antragszeitraum: 01.01.2013 – 31.03.2013
  • Anträge müssen zwingend elektronisch gesendet werden, über das online-Antragssystem des Projektträger Jülich
  • Anschließend muss der fertige Antrag zusätzlich in Papierform per Post an den Projektträger Jülich gesendet werden.
  • weitere Infos zum Förderantrag bekommen sie auf der Seite des Projektträger Jülich

 

 

 

 

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert