Staatliches Förderprogramm 2015 sorgt für nachhaltige Energieeinsparungen

Auch für das Jahr 2015 gilt das Förderprogramm des Bundesumweltministeriums (BMU) für eine energetisch verbesserte Beleuchtung in öffentlichen Bereichen (Förderung von Querschnittstechnologien). Im Mittelpunkt der diesjährigen Initiative stehen die Förderung von LED-Beleuchtungstechnologien und Steuerungssystemen für Innen- und Hallenbeleuchtung sowie für die Bereiche Außen- und Straßenbeleuchtung. Durch das erweiterte Förderprogramm werden Investitionen von Kommunen, Bildungseinrichtungen, Kirchen und Hochschulen sowie allen kulturellen Organisationen unterstützt, die unmittelbar zu einer nachhaltigen Reduzierung von CO2 beitragen.

TLV_BMU_2015


Vorausschauend gefördert und langfristig gespart…

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gewährt einen Zuschuss von bis zu 30% für eine neue LED-Innenbeleuchtungsanlage, sofern dabei mindestens 50 % klimaschädliches CO2 eingespart wird. Die Förderung umfasst dabei Einbau und Installation von kompletten LED-Leuchten auch in Verbindung mit einer neuen Steuer- bzw. Regeltechnik. Im Bereich der Außen- und Straßenbeleuchtung wird die Projektförderung als Anteilfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Dazu gilt es weitere Rahmenbedingungen beispielsweise für den Investitionsumfang je Projekt zu beachten. Bis Ende April können entsprechende Anträge eingereicht werden. Eine kurzfristige optimal geförderte Investition in LED lohnt sich somit langfristig.



 

Änderungen bei den Einzelmaßnahmen im Vergleich zu den vorherrigen Förderungen…

Antragstellung im Bereich Einzelmaßnahme beschränkt bis zum 30. April 2015. Reduzierung der Fördersätze für LED-Beleuchtung im Bereich Einzelmaßnahmen auf 20 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen und 10 Prozent für sonstige Unternehmen. Kompletter Austausch der Leuchte erforderlich, der Ersatz eines LED-Leuchtmittels in einer Bestandsleuchte (LED Retrofit) wird nicht gefördert. Weitere Anforderungen entnehmen sie bitte dem Merkblatt für Einzelmaßnahmen.

Hier gehts zum Merkblatt…

 

Anträge können bequem online unter fms.bafa.de/BafaFrame/querschnitt1 bei der BAFA eingereicht werden.

 

Sie haben Interesse? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Bereits einige unserer Kunden haben sich zur Fortführung der LED Förderung von uns beraten lassen und die ersten Projekte befinden sich in der Umsetzung. Bei Interesse helfen wir auch Ihnen gerne weiter und stehen Ihnen bei Ihrer Beleuchtungsplanung zur Seite. Weitere Informationen zur Förderung und eine Analyse des Einsparpotentials Ihrer vorhandenen Beleuchtungsanlage erhalten Sie ebenfalls bei uns.

 


BMU Planungsanfrage

 

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