Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen

Für investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz, z.B. Beleuchtung Systeme Bis zu 30% oder max. 9.000,- Euro 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit dem 1.1.14 hocheffiziente Querschnittstechnologien, wie Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren und Umrüstung von Beleuchtungsanlagen auf LED Technik.

Das Programm ist begrenzt bis zum 30.12.14

Gefördert werden im Rahmen des Programms „Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand“

–  KMU = kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz
von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahres Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro
–  Sonstige Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens
100 Mio. Euro
–  Energiedienstleister mit vergleichbarer Unternehmensgröße, sofern sie Energieeffizienzmaßnahmen
oder andere Energiedienstleistungen bei einem antragsberechtigten Unternehmen durchführen.

Welche Voraussetzungen zur Förderung bestehen?

–  Projektnettosumme inklusive aller Nebenkosen wie Planung und Installation muss mindestens
2.000,- Euro, max. 30.000,- Euro betragen
–  Eine bestehende Anlage muss durch ein Beleuchtungssystem mit LED-Technologie und ggf.
Steuerung/Regelung ausgetauscht werden
–  Mindestens 500W Gesamtanschlussleistung der Beleuchtungsanlage
–  CE-Kennzeichnung der Leuchte, Vorgaben nach DIN EN 12464 sind zu beachten

Fördersummen:

–  30 % der zuwendungsfähigen Kosten (kleine und mittlere Unternehmen)
–  20% der zuwendungsfähigen Kosten (für sonstige Unternehmen)

Bis zu 9.000,- Euro Förderung für Einzelmaßnahmen (z.B. Austausch einer alten Beleuchtungsanlage)
Höhere Förderungen sind möglich, wenn mindestens zwei Querschnittstechnologien verknüpft werden.

Ab 30.000,- Gesamtinvestitionssumme.

Die höchste Fördersumme beträgt in diesem Falle 100.000,- Euro.

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